Unimaxillär

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Da der Unterkiefer der einzige frei bewegliche Teil des Gebisses ist, werden Positionen und Lagebeziehungen immer mit Bezug darauf bezeichnet. Unimaxillär bedeutet, dass es beide Kiefer gleichermaßen betrifft. Der Begriff alleine sagt allerdings nicht aus, ob es sich um den Oberkiefer oder den Unterkiefer handelt. Ähnliche Begriffe sind bimaxillär (beide Kiefer betreffend) und unilateral (rechte oder linke Kieferhälfte).

Verwendung des Begriffs

Unimaxillär kann zum Beispiel eine Fehlstellung oder eine Erkrankung auftreten. Auch kieferorthopädische und chirurgische Eingriffe, die nur ein Kiefer betreffen, oder Prothesen und Geräte, die nur im Ober- oder Unterkiefer zur Anwendung kommen, werden als unimaxillär bezeichnet.